Incoterms 2020
Ihr Leitfaden für internationale Handelsbestimmungen
Die sogenannten Incoterms® sind das Regelwerk für den internationalen Handel. Sie legen sämtliche Verantwortlichkeiten von Verkäufern und Käufern fest. So lassen sich Kosten und Risiken beim Kauf und Verkauf von Waren für alle Handelsparteien einheitlich kalkulieren.
Die Incoterms® wurden bereits 1936 von der Internationalen Handelskammer (ICC) festgesetzt, um den Im- und Export für Unternehmen zu vereinfachen. Die letzte Fassung trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Incoterms®, übrigens eine Abkürzung für „International Commercial Terms“, sind das weltweit bedeutendste Regelwerk für den globalen Handel. Sämtliche in den Klauseln festgesetzten Handelsbedingungen werden mit einem Dreibuchstaben-Code versehen, auf den sich etwa in Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer bezogen wird. Die wichtigsten dieser Codes wollen wir im Folgenden näher erläutern:
Klauseln für alle Verkehrsträger
EXW – Ex Works / Ab Werk (benannter Ort der Lieferung)
EXW beschreibt die Bereitstellung der Transportware auf einem Gelände des Verkäufers. Das kann ein Werk, eine Fabrik, ein Lager oder ähnliches sein. Die Verladung der Ware auf ein Fahrzeug wie auch die Freigabe der Ware zur Ausfuhr fällt dabei nicht unter die Pflichten des Verkäufers.
FCA – Free Carrier / Frei Frachtführer (benannter Lieferort)
FCA legt den Zielort der Lieferung fest. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die erste, abgekürzt mit FCA (a), tritt ein, wenn der Verkäufer die zur Ausfuhr freigegebene Ware an eigene Räumlichkeiten ausliefert. Die zweite, abgekürzt mit FCA (b), tritt ein, wenn der Verkäufer die zur Ausfuhr freigegebene Ware an Räumlichkeiten ausliefert, die nicht in seinem Besitz sind. Bei beiden Varianten wird der Ort im Vorhinein benannt. In beiden Fällen kann der Käufer einen Frachtführer oder eine andere Partei bestimmen, an den bzw. die geliefert wird. Je nach Lieferort unterscheiden sich die Risiken und Kosten für Käufer und Verkäufer.
CPT – Carriage Paid To / Fracht bezahlt bis (benannter Bestimmungsort)
CPT legt fest, dass der Verkäufer für die Kosten des Warentransports bis zu einem festgesetzten Bestimmungsort aufkommt.
CIP – Carriage and Insurance Paid to / Fracht und Versicherung bezahlt bis (benannter Bestimmungsort)
Mit CIP verpflichtet sich der Verkäufer neben der Übernahme der Kosten des Warentransports bis zum benannten Lieferort zudem auch eine Mindestversicherung für die Waren während des Transports abzuschließen.
DAP – Delivered At Place / Geliefert am Ort (benannter Bestimmungsort)
DAP bestimmt, dass der Käufer für das Entladen der Waren verantwortlich ist. Die Ware wird vom Verkäufer am vereinbarten Lieferort auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit abgestellt und gilt damit als geliefert.
DPU – Delivered At Place Unloaded / Geliefert am Ort entladen (benannter Bestimmungsort)
DPU legt fest, dass der Verkäufer die Ware am Bestimmungsort entlädt. Zudem übernimmt er sämtliche Kosten und Risiken des Transports bis zur Ankunft der Ware am Lieferort. Darin enthalten sind Hafen- und Zielhafengebühren, Transportkosten sowie die Entladung durch den Hauptfrachtführer am Lieferort.
DDP – Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort)
In diesem Fall trägt der Verkäufer die Verantwortung für die Warenlieferung an den benannten Lieferort im Land des Käufers. Zudem übernimmt er alle Transportkosten bis zur Auslieferung am Bestimmungsort, einschließlich sämtlicher Einfuhrzölle und Steuern. Für das Entladen ist der Käufer selbst verantwortlich.
Regeln für den See- und Binnenschifftransport:
FAS – Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen)
Die Waren gelten als geliefert, wenn sie im mit Käufer vereinbarten Verschiffungshafen an der Längsseite des Schiffes abgestellt sind. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Waren sowie sämtliche Kosten für den Weitertransport.
FOB – Free On Bord / Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen)
Mit FOB werden die Waren durch den Verkäufer an Bord eines vom Käufer benannten Schiffes geladen bzw. bereits verladen verschafft. Sobald sich die Waren an Bord des Schiffes befinden, liegen Risiko und sämtliche Kosten beim Käufer.
CFR – Cost and Freight / Kosten und Fracht
Mit CFR werden die Waren vom Verkäufer an Bord des Schiffes geliefert. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung übergibt er an den Käufer, sobald sich die Waren an Bord des Schiffes befinden. Der Verkäufer muss ab diesem Zeitpunkt bis zum Bestimmungshafen für die weiteren Kosten aufkommen sowie den weiteren Transport auch selbst beauftragen.
CIF – Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht
Mit CIF gelten die gleichen Bestimmungen wie bei CFR, jedoch muss der Verkäufer einen Mindestversicherungsschutz für die Waren vor Verlust oder Beschädigung während der Beförderung abschließen.
Unterschiede zwischen den Incoterms® 2010 und 2020:
Die Incoterms®-Klausel FCA (Free Carrier) bietet nun die zusätzliche Möglichkeit, vor der Verladung der Waren auf ein Schiff einen Vermerk auf dem Konnossement anzubringen.
Die Kosten erscheinen jetzt zentralisiert in A9/B9 der jeweiligen Incoterms®-Klausel.
CIP erfordert jetzt mindestens eine Versicherung mit der Mindestdeckung der Institute Cargo Clause (A) (Allgefahr, vorbehaltlich spezifizierter Ausschlüsse).
CIF erfordert mindestens eine Versicherung mit der Mindestdeckung der Institute Cargo Clause (C) (Anzahl der aufgelisteten Risiken, vorbehaltlich spezifizierter Ausschlüsse).
Die Incoterms®-Klauseln Free Carrier (FCA), Delivered at Place (DAP), Delivered at Place Unloaded (DPU) und Delivered Duty Paid (DDP) berücksichtigen nun, dass die Waren ohne jeglichen dritten Frachtführer, der beauftragt wird, nämlich durch die Verwendung eigener Transportmittel, befördert werden können.
Die Klausel Delivered at Terminal (DAT) wurde in Delivered at Place Unloaded (DPU) geändert, um klarzustellen, dass der Bestimmungsort jeder Ort sein könnte und nicht nur ein „Terminal“.
Die Incoterms® 2020 verlagern nun ausdrücklich die Verantwortung für sicherheitsrelevante Anforderungen und Nebenkosten auf den Verkäufer.
Nützliche Informationen
Die Incoterms® stellen keinen vollständigen Kaufvertrag dar, sondern werden vielmehr ein Teil davon. Für ihre Anwendung sollte die folgende Struktur verwendet werden:
„[Gewählte Incoterm®-Klausel] [Benannter Hafen, Ort oder Punkt] Incoterms® 2020“
Beispiele: „FCA Speditionslager TR-Istanbul Incoterms® 2020“ oder „DAP Bulevardul Iuliu Maniu 79, Bucuresti 077042, Romania “
Wenn bei den Incoterms® kein Jahr angegeben ist, gilt Folgendes: Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.
Wird ein anderes Jahr angegeben, z. B. Incoterms® 1980, dann finden die entsprechenden Bedingungen Anwendung.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen ICC-Website: https://iccwbo.org.